Vergütung
Die
anwaltliche
Vergütung
wird
in
der
Regel
auf
der
Basis
des
Rechtsanwalts
vergütungsgesetzes
nebst
Vergütungsverzeichnis
berechnet
und
richtet
sich
nach dem gesetzlichen Gegenstandswert.
Für
ein
Erstberatungsgespräch
sieht
das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
bei
der
Beratung
von
Verbrauchern
eine
Begrenzung
auf
maximal
190,00
€
zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer vor.
Gerne
sprechen
wir
mit
Ihnen
im
ersten
persönlichen
Gespräch
oder
auch
vorab
telefonisch,
wie
sich
der
konkrete
Gegenstandswert
im
Falle
Ihres
konkreten
Rechtsproblems
ermittelt
und
zeigen
Ihnen
transparent
die
sich
daraus voraussichtlich ergebene Rechtsanwaltsvergütung auf.
Alternativ
sind
wir
bereit,
mit
Ihnen
eine
Honorarvereinbarung
abzuschließen,
bei
der
wir
minutengenau
und
unter
Darlegung
unserer
konkreten
Tätigkeit
den
vereinbarten
Stundensatz
abrechnen.
Eine
solche
wird
jedoch
in
jedem
Fall
gesondert
mit
Ihnen
verhandelt
und
nur
mit
Ihrer
Zustimmung
vertraglich
niedergelegt.
Die
Vergütung
versteht
sich
jeweils
zzgl.
Auslagen
(Fahrtkosten
etc.)
und
dem
jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
Wenn
Sie
sicher
gehen
wollen,
dass
Ihre
Rechtschutzversicherung
die
Inanspruchnahme
anwaltlicher
Tätigkeit
deckt,
ist
es
ratsam,
dass
Sie
sich
vorab
durch
eine
Anfrage
bei
Ihrer
Rechtschutzversicherung
Klarheit verschaffen.
Bei
engen
Einkommens-
und
Vermögensverhältnissen
besteht
für
die
außergerichtliche
Tätigkeit
die
Möglichkeit,
Beratungshilfe
in
Anspruch
zu
nehmen.
Sie
können
sich
vor
dem
ersten
Termin
beim
Rechtsanwalt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht dafür einen Berechtigungsschein aushändigen lassen.
Im
gerichtlichen
Verfahren
kann
in
diesem
Fall
Prozesskostenhilfe
bzw.
Verfahrenskostenhilfe
bewilligt
werden. Darüber entscheidet das Gericht.