Sozialrecht
Wir
beraten
und
vertreten
Sie
bei
allen
Fragen zum Sozialrecht.
Insbesondere
sind
wir
in
den
folgenden
Bereichen des Sozialrechts tätig:
•
Arbeitslosengeld I
•
Gesetzliche Krankenversicherung
(z.B. Krankengeld)
•
Soziale Pflegeversicherung
•
Gesetzliche Rentenversicherung (z.B.
Erwerbsminderungsrente)
•
Schwerbehindertenrecht (z.B. GdB-Erhöhung)
•
Soziales Enschädigungsrecht
•
Gesetzliche Unfallversicherung
•
Kinder- und Jugendhilfe
•
Elterngeld, Wohngeld, Bafög, Kindergeld
Wir unterstützen Sie dabei, Ansprüche gegenüber dem Staat zu kennen und durchzusetzen.
Gerne
begleiten
wir
Sie
auch
in
sozialrechtlichen
Fragen,
die
einen
Bezug
zum
Familienrecht
aufweisen,
da
wir
auch
schwerpunktmäßig
auf
dem
Gebiet
des
Familienrechts
tätig
sind
(z.B.
Übergang
von
Unterhaltsansprüchen im Rahmen des SGB II-Bezuges, Unterhaltsvorschussleistungen).
Frau
Rechtsanwältin
Franke-Fassemeier
hat
bereits
die
Fortbildung
für
die
Fachanwaltsbezeichnung
Sozialrecht erfolgreich abgeschlossen.
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